Osterfeuer und Waldbrandgefahr

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April 2025

Osterfeuer und Waldbrandgefahr

Durch die inzwischen langanhaltende Trockenheit steigt die Waldbrandgefahr auch in der Gemeinde Nümbrecht immer weiter an.

Osterfeuer und Waldbrandgefahr

In der vergangenen Woche kam es im Gemeindegebiet schon zu einem kleineren Waldbrand, der glücklicherweise rasch eingedämmt und gelöscht werden konnte.

Die nachfolgenden Verhaltensregeln sollten unbedingt beachtet werden:

  • Im gesamten Wald gilt vom 01. März bis 31. Oktober Rauchverbot (auch auf Wegen).
  • Kein Feuer im Wald oder in Waldnähe machen.
  • Nur auf befestigten und ausgewiesenen Parkplätzen parken. Trockener Untergrund kann sich durch die Hitze des Katalysators am Fahrzeugboden leicht entzünden
  • Fahrzeuge immer so abstellen, dass die Zufahrten für Rettungs- oder Feuerwehrfahrzeuge frei bleiben
  • Wald- oder Flächenbrände sofort über den Notruf 112 melden
 
Osterfeuer sind ein wichtiger und beliebter Teil unsereres Brauchtums, durch die hohe Waldbrandgefahr wird die Lage derzeit beobachtet. Es kann sein, dass Osterfeuer auch in der Gemeinde Nümbrecht untersagt werden müssen.
Die Entscheidung kann bis zum Tag des Feuers aus Sicherheitsgründen getroffen werden. Grundsätzlich dürfen Osterfeuer nur im Abstand von mindestens 100 Metern zu einem Wald angezündet werden. Wenn Zweifel an der Sicherheit bestehen, sehen Sie bitte davon ab, ein Feuer anzuzünden.

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